Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte für MitarbeiterInnen zu berücksichtigen, Gefährdungspotentiale zu ermitteln und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

 

Für Unternehmen mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft verpflichtend.

 

 

Brandschutz

Eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Großbrandereignis führen.

 

Wir unterstützen Sie gerne, Brandschutzordnungen zu erstellen, die periodische Überprüfung sämtlicher Brandsicherheitseinrichtungen zu überwachen, und in allen Belangen des Brandschutzes zu beraten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 

 

Explosionsschutz

Die VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären) verpflichet Unternehmen zur Ermittlung und Bewertung der explosionsgefährdeten Bereiche im Betrieb. 

 

Durch präventive Maßnahmen können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit und die Folgen einer Explosion deutlich reduzieren.

 

Gefahrgut

Seit Erlass des ADR 2019 gilt auch für Unternehmen, die lediglich als Absender am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, die Ver-pflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

 

Wir übernehmen gerne für Sie die Funktion des Gefahrgutbeauftragten gem. § 11 GGBG.

 

Evaluierung psych. Belastungen

Ziel ist es, die steigende Zahlen der psychischen Erkrankungen durch gezielte Maßnahmen in der Organisation zu senken.

 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, in standardisierten und durch das Arbeitsinspektorat anerkannten Workshops, diese Verpflichtung zu erfüllen.

 

Mutterschutzevaluierung

Zum Schutz der werdenden Mutter und der Kinder, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit zu ermitteln und zu beurteilen.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung einer Mutterschutzevaluierung.

 

ISO 14001

Unterstützung bei der Aufrechterhaltung ihres Umweltmanagementsystems, sowie die Weiterentwicklung.

 

Abfallwirtschaftskonzept & Abfallmanagement

Unternehmen mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen sind verpflichet ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen, und bei wesentlichen Änderungen bzw. spätestens nach sieben Jahren fortzuschreiben.

 

Die richtige Abfalltrennung und Abfallentsorgung schont nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget.

 

Abfallbeauftragter

Unternehmen mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen benötigen eine Abfallbeauftragten nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

 

Wir übernehmen gerne diese Umweltverantwortung für Sie.

 

Befahren von Behältern

 

(Confined Space Entry)

Beim Befahren (Eistieg) von Behältern, Silos, Schächten, etc.. herrschen besondere Gefahren.

 

Eine entsprechende Arbeitsvorbereitung, sowie die Definition und Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist unerlässlich.

 

PSA gegen Absturz

Um ein sicheres Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten, ist es erforderlich und gesetzlich Verpflichtend die Mitarbeiter über die Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) jährlich wiederkehrend zu unterweisen.

 

§ 82b GewO 1994

Die regelmäßige Kontrolle ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.

 

Wir übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie und führen diese Überprüfung in rechtlich konformen Zeitabständen. 

 

Sicherheits- und Umweltrechtsregister

Um in dem Paragraphendschungel den Überblick zu behalten, bieten wir Ihnen gerne ein Sicherheits- und Rechtsregister, und verschaffen Ihnen damit die Klarheit bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen.

 

Mit diesem OnlineTool werden komplizierte und schwer verständliche Rechtvorschriften in verständliche Fragen übersetzt sowie quartalsmäßig aktualisiert. 

 

Service & Wartung 

  • Tragbare Gaswarngeräte

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz